Reisebetrug in Marseille: Die Leiterin des Vereins Grand Cœur erhält zwei Jahre Haft mit Bewährung

IN KÜRZE

  • Fatima A, Präsidentin des Vereins Grand Cœur, wurde vom Strafgericht Marseille zu 2 Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
  • Die Angeklagte hat fiktive Reisen an bedürftige Familien verkauft, die sie dann in letzter Minute annuliert hat.
  • Die Gesamtsumme der Rückzahlungen, die an die Opfer geschuldet werden, beläuft sich auf über 100 000 Euro (Sachschaden, immaterieller Schaden, Gerichtskosten).
  • Die Beschuldigte wird für 5 Jahre als unwählbar und von der Vereinsführung ausgeschlossen erklärt.
  • Die Tochter von Fatima A, die ohne ihr Wissen zur Schatzmeisterin ernannt wurde, wurde freigesprochen.

Die Justiz in Marseille hat kürzlich ein mit Spannung erwartetes Urteil in dem Reisebetrugsfall unter dem Vorsitz von Fatima A, der Präsidentin des Vereins Grand Cœur, gefällt. Sie wurde aufgrund von Treuebruch gegenüber mehreren Dutzend Familien aus Marseille zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Zwischen 2022 und 2023 hatten diese Familien attraktive Urlaubsreisen gebucht, die von der Verantwortlichen in letzter Minute storniert wurden. Neben der Freiheitsstrafe muss sie den Opfern mehr als 100 000 Euro zurückzahlen und ist für fünf Jahre von der Vereinsführung ausgeschlossen sowie unwählbar.

Ein Betrug zu Lasten bedürftiger Familien

Der Fall des Reisebetrugs in Marseille hat hauptsächlich Familien aus dem Stadtteil Bégude Sud im 13. Arrondissement hart getroffen. Sie hatten sich wegen unschlagbarer Preise über den Verein Grand Cœur für Kreuzfahrten, Aufenthalte in spanischen Campingplätzen oder Reisen zu Traumzielen wie Disneyland, New York, Bali oder Sansibar angemeldet. Doch während alles für die Abreise bereit schien, stornierte die Präsidentin systematisch die Reisen und berief sich auf falsche Gründe.

Diese Situation erinnert an andere Ankündigungen oder Tipps zur Vermeidung böser Überraschungen bei der Reisevorbereitung. Trotz aller vorab durchgeführten Überprüfungen wurde das Vertrauen dieser Familien enttäuscht.

Ein strengeres Urteil als gefordert

Während der Anhörung im April forderte die Staatsanwaltschaft 18 Monate Gefängnis auf Bewährung gegen die Vierzigjährige. Das Strafgericht entschied sich jedoch, darüber hinauszugehen und verurteilte Fatima A zu zwei Jahren Gefängnis mit Bewährung. Eine Strafe, die die Schwere der begangenen Taten und die Notwendigkeit, verletzliche Personen vor diesem Typ von Missbrauch zu schützen, unterstreicht, einem immer häufiger auftretenden Übel in den Vereinsnetzwerken oder bei Gruppenreiseangeboten zu Dumpingpreisen.

Erleichterung bei den 34 Zivilklägern, denen es finanziell nicht gut geht, die recht bekommen haben und Schadenersatz erhalten werden. Neben der strafrechtlichen Sanktion erließ das Gericht eine Rückzahlungsanordnung, die den Sachschaden (54 285 Euro), den immateriellen Schaden (28 480 Euro) und die Gerichtskosten (23 490 Euro) abdeckt, sodass die Gesamtsumme über 100 000 Euro beträgt.

Schwere Konsequenzen für die Verantwortliche

Neben der Freiheitsstrafe auf Bewährung steht die gesamte Vereinstätigkeit der Verurteilten in Frage. Fatima A erhält ein Verbot zur Führung eines Vereins oder zur Mitgliedschaft in einem Vorstand für fünf Jahre sowie für denselben Zeitraum Unwählbarkeit. Diese Sanktion zielt darauf ab, Rückfallrisiken zu verhindern und das lokale Vereinswesen, das oft auf Vertrauen basiert, zu schützen.

Gleichzeitig wurde ihre Tochter, die ohne informiert worden zu sein, zur Schatzmeisterin ernannt wurde, vollständig freigesprochen, da das Gericht ihre fehlende Beteiligung an der betrügerischen Reiseverwaltung anerkannt hat.

Die Bedeutung der Wachsamkeit für Reisende

Dieser Fall zeigt die Notwendigkeit für Verbraucher, bei der Buchung von Tourismusdienstleistungen, selbst über soziale oder gemeinnützige Organisationen, besonders wachsam zu sein. Es gibt zahlreiche Ratschläge und Vorsichtsmaßnahmen, um Betrug zu vermeiden, wie in diesem Artikel über den Einsatz neuer Technologien im Reisebereich oder Tipps für Zahlungsmittel im Ausland erwähnt.

Diese Art von Betrug steht in Verbindung mit anderen Formen von Gefahren für Reisende, von der Warnung vor Entführungsrisiken in bestimmten Reisezielen bis hin zu Problemen mit Reiseverboten, die von internationalen Behörden auferlegt werden. Wachsamkeit bleibt somit der beste Schutz gegen diese Risiken.

Aventurier Globetrotteur
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