Renovierung der Steuern auf möblierte Tourismusvermietungen: Was sich ändert

ZUSAMMENFASSUNG

  • Verschärfung des Steuersystems für möblierte Touristenunterkünfte im Jahr 2025.
  • Ausrichtung der Besteuerung der klassifizierten möblierten Unterkünfte auf die anderer möblierter Vermietungen.
  • Aktivitätsgrenze für das micro-BIC-Regime auf 77.700 € festgelegt.
  • Abzug von 71 % auf 50 % für klassifizierte möblierte Unterkünfte und Gästezimmer reduziert.
  • Besondere Bedingungen für nicht klassifizierte möblierte Unterkünfte mit einer Grenze von 15.000 € und einem Abzug von 30 %.
  • Regelung zur Stärkung der Regulierung möblierter Tourismusunterkünfte auf lokaler Ebene.
  • Möglicher Einfluss auf die Besteuerung kurzfristiger Ferienunterkünfte.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Steuergesetzgebung im Jahr 2025 werden die Besteuerungsmodalitäten für möblierte Touristenunterkünfte grundlegend geändert. Diese Änderungen, die durch die Anwendung des Gesetzes vom 19. November 2024 beschleunigt wurden, zielen darauf ab, die Regulierung auf lokaler Ebene zu stärken und bedeuten signifikante Anpassungen hinsichtlich Umsatzgrenzen und Steuerabzügen. Dieser Artikel analysiert die Auswirkungen dieser neuen Regelungen und deren Einfluss auf die Vermieter.

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Neue Grenzen und Abzüge #

Das micro-BIC-Regime ist für kleine Unternehmen bestimmt und ermöglicht eine vereinfachte Berechnung des steuerlichen Ergebnisses. Bisher profitierten Vermieter von möblierten Touristenunterkünften aus der Klassifizierung von einem Umsatzgrenzwert von 188.700 €, während nicht klassifizierte möblierte Unterkünfte von einer Grenze von 15.000 € profitierten. Letzteres stieß aufgrund seiner Unpraktikabilität auf zahlreiche Kritiken. Im Jahr 2025 wird die Grenze für nicht klassifizierte möblierte Unterkünfte auf die der anderen möblierten Vermietungen, also 77.700 €, angeglichen.

Was die Abzüge betrifft, so werden auch die Zahlen angepasst. Zuvor profitierten klassifizierte möblierte Touristenunterkünfte von einem Abzug von 71 %. Dieser Abzug wurde nun auf 50 % für alle Arten von möblierten Vermietungen reduziert. Für nicht klassifizierte möblierte Vermietungen gibt es jedoch eine Ausnahme mit einem Abzug von 30 %, wenn der Umsatz unter 15.000 € liegt.

Die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung #

Diese Überarbeitung der Grenzen und Abzüge gehört zu dem Bestreben der Finanzbehörden, den Sektor der möblierten Touristenunterkünfte besser zu regulieren. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, einige Missbräuche auszuschließen und einen faireren Wettbewerb zwischen den verschiedenen Marktakteuren zu gewährleisten. Darüber hinaus sind die Anpassungen, die durch das Gesetz vom 19. November 2024 vorgenommen wurden, Teil eines Maßnahmenpakets, das darauf abzielt, die Immobilien-Spekulation in angespannten Gebieten einzudämmen und das Angebot an langfristigem Wohnraum zu stärken.

Die Vermieter von möblierten Touristenunterkünften, insbesondere diejenigen, die diese Änderungen noch nicht berücksichtigt haben, müssen sich nun an die neuen Regeln anpassen. Dies könnte eine Erhöhung der Besteuerung für sie bedeuten, was die Rentabilität ihrer Immobilien beeinträchtigen kann. Daher ist es für sie unerlässlich, die Rentabilität ihres Vermietungsprojekts im Lichte dieser neuen steuerlichen Regelungen zu bewerten.

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Folgen für die Vermieter #

Die Beteiligten des Immobilienmarktes müssen sich der direkten Implikationen dieser steuerlichen Verschärfung bewusst sein. Zunächst sind die Eigentümer aufgefordert, ihre Mieteinnahmen zu prüfen, um festzustellen, auf welche Abzüge sie Anspruch haben. Für nicht klassifizierte möblierte Touristenunterkünfte wird die Möglichkeit, unter dem micro-BIC-Regime zu operieren, zunehmend eingeschränkt, was potenziell zu Problemen für diejenigen führen kann, die einen Umsatz von weniger als 15.000 € erzielen.

Darüber hinaus intensiviert sich die Frage der lokalen Genehmigungen und Regelungen. Die Gemeinden können nun strenger gegen möblierte Touristenunterkünfte vorgehen, um die langfristige Vermietung zu fördern. Dies kann Einschränkungen für die Anzahl der erlaubten Miettage für eine Hauptwohnung umfassen, mit erheblichen Auswirkungen für Investoren.

Die Zukunft vorbereiten: Auf zu einer neuen Strategie #

Angesichts dieser legislativen Änderungen ist es entscheidend, dass die Eigentümer ihre Mietmanagementstrategien überdenken. Die steuerlichen Anpassungen erfordern, dass nicht nur die neuen Besteuerungsgrenzen, sondern auch der lokale rechtliche Rahmen, der sich schnell ändern kann, berücksichtigt werden. Wenn sie sich die Zeit nehmen, diese Elemente zu analysieren, ist es möglich, tragfähige Optionen zu finden, die eine ausreichende Rentabilität trotz der Verschärfung der steuerlichen Regeln gewährleisten.

Es wird empfohlen, Experten für Steuern oder Immobilienberater zu konsultieren, um effektiv durch diese Änderungen zu navigieren. Die Bewertung der eigenen Optionen mit einer langfristigen Strategie im Hinterkopf ermöglicht es den Eigentümern, das Beste aus ihrer Immobilieninvestition herauszuholen und gleichzeitig die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

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